Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Mario Süßenguth und Dr. Peter Ufer
Galerie Komische Meister Dresden GbR
Brucknerstraße 34
01309 DRESDEN
nachfolgend
"Realisator" genannt
und
Teilnehmer/Teilnehmerin
Winnetou-Cartoonpreis (Wettbewerb)
(Bitte als Künstler
Name, Anschrift, Telefon, E-Mail bei Online-Bewerbung in der Mail
angeben)
nachfolgend
"Teilnehmer/Teilnehmerin" genannt
FORM DER EINREICHUNG
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt dem Realisator für den Wettbewerb und die Präsentation der Ausstellung nach Maßgabe der in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Konditionen – mindestens 3 und maximal 10 Arbeiten in Datenform
(ggf. im Original, nur in Ausnahmefällen) zur Verfügung.
Die Angaben zu den Arbeiten pro Bild bitte per Mail an
angeben.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Bereitstellung in Datenform
ergänzt durch die Pflichtangaben Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Geburtsort, Telefon, E-Mail ausreichend und zwingend.
Für die Teilnahme an der Ausstellung, über die eine Jury entscheidet, ist
die Bereitstellung in Datenform ebenfalls ausreichend. Auf eigenen Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin können gegebenenfalls und in Ausnahmefällen
am Hauptausstellungsort Radebeul auch Originale bzw. Originaldrucke ausgestellt werden. Diesen Fall bitte in der Bewerbungsmail angeben.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat dabei entsprechend Ziffer 5 die Arbeiten in Datenform spätestens bis zum 14. April 2025 um 24 Uhr dem Realisator zur
Verfügung zu stellen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
nutzt der Teilnehmer zur Einreichung die Mailadresse
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den Werken zu sein.
AUSSTELLUNGSRECHT
An den teilnehmenden Werken räumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Realisator unbefristet das kostenlose Recht zur Ausstellung ein. Die
Hauptausstellung erfolgt am Standort Radebeul, geplante Eröffnung ist Ende Mai 2025. Eine Terminänderung behält sich der Realisator vor. Ist die Durchführung der Ausstellung an o.g. Ort nicht möglich, so ist der Realisator berechtigt, die Ausstellung auch an anderen nach eigener Einschätzung geeigneten Orten durchzuführen.
Im Anschluss oder parallel kann die Wettbewerbsausstellung auch andernorts gezeigt werden. Die Auswahl der anderen Ausstellungsorte und die jeweilige
Ausstellungsdauer trifft der Realisator.
Die Gestaltung der Folgeausstellungen erfolgt durch den Realisator. Dies beinhaltet insbesondere die Auswahl der Werke (nach Maßgabe der Jury) und deren
Zusammenstellung mit Werken anderer Künstler.
LEIHDAUER FÜR ORIGINALE
Will der Teilnehmer/die Teilnehmerin Originale bzw. Originaldrucke liefern, beginnt die Leihdauer für eingereichte Originale mit Eingang der Werke beim Realisator.
Die Einsendung evtl. Originale für die Ausstellung erfolgt nur nach
Aufforderung durch den Realisator bis spätestens Ende Anfang Mai 2025 (Lieferadresse nach Absprache). Der Eingang von Originalen wird dem
Teilnehmer/der Teilnehmerin schriftlich bestätigt und bei Eingang der Arbeiten
festgestellte Beschädigungen werden schriftlich mitgeteilt. Die
Leihdauer endet mit der Rücksendung der Originale nach Beendigung
der Hauptausstellung, spätestens jedoch mit dem 31.12.2025. Eine Verlängerung der Leihdauer für eine Wanderschaft der Originale bedarf der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin und wird rechtzeitig eingeholt. Die eingeräumten Nutzungsrechte für Vervielfältigungen gemäß Ziff. 6
bis 8 bleiben von der Leihdauer der Originale unberührt.
VERSAND DER ORIGINALE
Will der Teilnehmer Originale bzw. Originaldrucke liefern, sendet er sie
innerhalb von Deutschland branchengerecht verpackt über Postdienste
oder den vom Realisator beauftragten Kurierdienst ein. Die
entstehenden Kosten für den Kurierdienst trägt der Einsender.
Der Rückversand der Arbeiten erfolgt auf Kosten des Realisators nach dem Ende der Leihdauer auf demselben Wege, soweit möglich in
der gleichen Verpackung und unter dem angegebenen Versicherungswert.
VERVIELFÄLTIGUNG
DER WERKE; RECHTEEINRÄUMUNG
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt dem Realisator das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.
2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten selbst oder durch Dritte
zu vervielfältigen (z.B. durch Abdruck im Katalog zur Ausstellung und/oder durch die Anfertigung von analogen/digitalen Kopien/Nachdrucke sowie deren
Digitalisierung), diese Vervielfältigungen/Reproduktionen zu
speichern/archivieren, zu veröffentlichen, ausdrücklich nur im Zusammenhang mit dem Winnetou-Cartoonpreis zu verbreiten sowie die
Arbeiten/Reproduktionen auf eigenen Webseiten öffentlich zugänglich
zu machen. Der Realisator ist auch berechtigt, die
angefertigten Kopien/Nachdrucke der Arbeiten an anderen Orten, nach
Maßgabe von Ziff. 3, auszustellen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält ein
kostenloses Belegexemplar eines evtl. erscheinenden Kataloges und
kann weitere Exemplare für 60 % des Ladenpreises beim Realisator erwerben.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert,
dass entgegenstehende Ansprüche und Rechte Dritter in Bezug auf die
genannte Nutzung der Arbeiten und Reproduktionen nicht bestehen und
stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglichen
Ansprüchen Dritter frei.
"Es darf / dürfen ausdrücklich nicht über den Ausstellungsbetrieb hinaus
vervielfältigt werden:" bitte dies
in der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!
REDAKTIONELLE BERICHTERSTATTUNG; WERBLICHE MASSNAHMEN; MERCHANDISING, RECHTEEINRÄUMUNG
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt dem Realisator das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.
2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten und angefertigten
Reproduktionen im Rahmender redaktionellen analogen und/oder digitalen Berichterstattung (Print und Online einschließlich soziale Netzwerke, Internet,
Intranet, Extranet, Abo-Dienste, e-paper, Push- und Pull-Dienste,
über Apps und ähnliche oder weiterentwickelte Anwendungen, als
RSS-Feeds oder X-Dienste) über den Winnetour-Cartoonpreis sowie im Rahmen von analogen und/oder digitalen Werbemaßnahmen (z.B. in analogen/digitalen Anzeigen, auf Postkarten etc.) für den Winnetou-Cartoonpreis und/oder im Rahmen von Werbemaßnahmen für ihre Printmedien, Onlinedienste und sonstigen Dienstleistungen abzubilden und zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insb. öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechteeinräumung umfasst das Recht des Realisators, die redaktionellen Artikel und die Werbemaßnahmen mit den abgebildeten Arbeiten auch dauerhaft online zu archivieren und online abrufbar/zugänglich zu machen.
Der Teilnehmer versichert, dass entgegenstehende Ansprüche und
Rechte Dritter in Bezug auf die genannte Nutzung der Arbeiten und
Reproduktionen nicht bestehen und stellt den Realisator von
Ansprüchen Dritter frei.
Für den Fall, dass die Arbeiten/Reproduktionen durch den Realisator für Werbemaßnahmen außerhalb der Werbung für den Winnetou-Cartoonpreis bzw. seiner Ausstellungen konkret genutzt werden oder der Realisator den Verkauf von Merchandising-Produkten beabsichtigt, erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Realisator zur Abgeltung der entsprechend erforderlichen Rechte eine Lizenzzahlung. Realisator und Teilnehmer/Teilnehmerin werden hierzu rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung eine entsprechende gesonderte Vereinbarung treffen.
"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht außerhalb der Ausstellung abgebildet werden:" bitte dies in der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!
VERKAUF VON WERKEN
Der Realisator ist berechtigt, im Rahmen der Ausstellung und/oder über das
Internet im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Teilnehmers/der Teilnehmerin Werke im Original oder Repliken zu verkaufen. Wird mit Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ein Original oder ein Druck verkauft, ist der Kaufpreis entsprechend den Vorgaben des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu vereinbaren.
Für seine Tätigkeit erhält der Realisator vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin nach Rechnungsstellung eine Provision in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
PFLICHTEN DES REALISATORS
Der Realisator verpflichten sich, die Originale fachgerecht zu
behandeln, vor Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen und
fachgerecht zu lagern.
BESCHÄDIGUNGEN
Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von Originalen während der
Leihdauer verpflichtet sich der Realisator, dies dem
Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall erfolgt
die Schadensabwicklung durch den entsprechend betroffenen
Veranstalter.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Dresden.
SCHRIFTFORM / SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und können
auch für die Zukunft nicht wirksam getroffen werden. Bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie wirksam sind und dem von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
wirtschaftlich und rechtlich Gewollten soweit wie möglich
entsprechen.