Vertragsbedingungen Karikaturenpreis
DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Mario Süßenguth und Dr. Peter Ufer
Galerie Komische Meister Dresden GbR
Brucknerstraße 34
01309 DRESDEN
nachfolgend
GALERIE genannt
und
Wettbewerbs-Teilnehmendem
am Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK
(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail bitte bei Online-Bewerbung in der Mail
angeben)
nachfolgend
TEILNEHMENDER genannt
1. TEILNEHMENDER.
WERKE UND FORM DER EINREICHUNG
Der Teilnehmende stellt der GALERIE für den Wettbewerb und für die Präsentation der Ausstellung zum Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK- nach Maßgabe der in diesen Vertragsbedingungen festgelegten
Konditionen – mindestens 2 und maximal 10 Arbeiten in Datenform
(Format jpg maximal 2 MB) zur Verfügung.
Die Angaben zu den Arbeiten pro Bild bitte per Mail an
galeriekomischemeister@web.de
angeben.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Bereitstellung in Datenform
ergänzt durch die Pflichtangaben Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Geburtsort, Telefon, E-Mail ausreichend und zwingend. Für die
Teilnahme an der Ausstellung, über die eine Jury entscheidet, ist
die Bereitstellung in Datenform ebenfalls ausreichend.
Der Teilnehmende versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den Werken zu sein.
2. AUSSTELLUNGSRECHT
An den teilnehmenden Werken räumt der Teilnehmende der GALERIE das kostenlose Recht zur Ausstellung ein. Die Hauptausstellung erfolgt am Standort Dresden, Handwerkskammer Dresden, Eröffnung März 2025. Eine Terminänderung behalten sich die GALERIE und die Handwerkskammer Dresden vor. Ist die Durchführung der Ausstellung an diesen Orten nicht möglich oder aus Sicht der
GALERIE nicht zweckdienlich, so sind GALERIE und Handwerkskammer Dresden berechtigt, die Ausstellung auch an anderen nach ihrer Einschätzung geeigneten Orten durchzuführen.
Im Anschluss kann der Karikaturenpreis-Wettbewerb DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK mit Vervielfältigungen (hochwertige Drucke) auch andernorts gezeigt werden. Über die Auswahl der anderen Ausstellungsorte und über die jeweilige Ausstellungsdauer entscheidet die GALERIE.
Die Gestaltung weiterer Ausstellungen von DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK erfolgt durch die GALERIE.
Dies beinhaltet insbesondere die Auswahl der Werke, deren
Zusammenstellung mit Werken anderer Künstler, die Öffnungszeiten
und evtl., in seltenen Ausnahmefällen, Eintrittspreise für das Publikum.
Für die Hauptausstellung und für Folgeausstellungen in und außerhalb von Dresden entstehen für Teilnehmende keine Kosten!
3. LEIHDAUER FÜR ORIGINALE
Will der Teilnehmende Originale bzw. Originaldrucke liefern, ist dies mit der GALERIE vorher zu vereinbaren. Nur mit Zustimmung der GALERIE sind Originale einreichbar. Die Leihdauer für so eingereichte Originale beginnt mit Eingang der Werke bei der GALERIE.
Die Einsendung der Originale für die Ausstellung erfolgt nach
Aufforderung durch die GALERIE bis spätestens 1. März 2025
(Lieferadresse nach Absprache). Der Eingang von Originalen wird dem
Teilnehmenden schriftlich bestätigt, und bei Eingang der Arbeiten
festgestellte Beschädigungen werden schriftlich mitgeteilt. Die
Leihdauer endet mit der Rücksendung der Originale nach Beendigung
der Hauptausstellung, spätestens jedoch mit dem 31. Dezember 2025.
Eine Verlängerung der Leihdauer für eine Wanderschaft der Originale bedarf der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch den Teilnehmenden und wird rechtzeitig eingeholt. Die eingeräumten Nutzungsrechte für Vervielfältigungen gemäß Ziff. 6 bis 8 bleiben von der Leihdauer der Originale unberührt.
4. VERSAND DER ORIGINALE
Will der Teilnehmende Originale bzw. Originaldrucke liefern, sendet er oder sie diese innerhalb von Deutschland branchengerecht verpackt und ausreichend versichert über Postdienste oder den von der GALERIE beauftragten Kurierdienst ein. Die entstehenden Kosten für den Kurierdienst trägt der Einsendende.
Der Rückversand der Arbeiten erfolgt ebenfalls auf Kosten des Einsendenden nach dem Ende der Leihdauer auf demselben Wege, soweit möglich in
der gleichen Verpackung und mit dem angegebenen Versicherungswert.
5. VERVIELFÄLTIGUNG
DER WERKE; RECHTEEINRÄUMUNG
Der Teilnehmende räumt der GALERIE das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.
2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten selbst oder durch Dritte
zu vervielfältigen (insbesondere Abdruck im evtl. erscheinenden Katalog zur Ausstellung und/oder durch die Anfertigung von analogen/digitalen Kopien/Nachdrucke sowie deren Digitalisierung), diese Vervielfältigungen/Reproduktionen zu speichern/archivieren, zu veröffentlichen, im direkten Zusammenhang mit dem Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK zu verbreiten sowie die Arbeiten/Reproduktionen auf eigenen Webseiten öffentlich zugänglich zu machen. Die GALERIE ist auch berechtigt, die
angefertigten Kopien/Nachdrucke der Arbeiten an anderen Orten, nach
Maßgabe von Ziff. 3, auszustellen. Teilnehmende erhalten mindestens ein
kostenloses Belegexemplar eines evtl. erscheinenden Kataloges und
können weitere Exemplare, soweit vorhanden, für 60 % des Ladenpreises bei der GALERIE erwerben. Der Teilnehmende versichert, dass entgegenstehende Ansprüche und Rechte Dritter in Bezug auf die
genannte Nutzung der Arbeiten und Reproduktionen nicht bestehen und
stellt die GALERIE in diesem Zusammenhang von jeglichen
Ansprüchen Dritter frei.
"Es darf / dürfen ausdrücklich nicht vervielfältigt werden:" ... bitte dies
in der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!
6. REDAKTIONELLE BERICHTERSTATTUNG; WERBLICHE MASSNAHMEN; MERCHANDISING, RECHTEEINRÄUMUNG
Der Teilnehmende räumt der GALERIE das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.
2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten und angefertigten
Reproduktionen im Rahmender redaktionellen analogen und/oder digitalen Berichterstattung (Print und Online einschließlich soziale Netzwerke, Internet,
Intranet, Extranet, Abo-Dienste, e-paper, Push- und Pull-Dienste,
über Apps und ähnliche oder weiterentwickelte Anwendungen, als
RSS-Feeds oder Twitterdienste) über den Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK sowie im Rahmen von analogen und/oder digitalen Werbemaßnahmen (z.B. in analogen/digitalen Anzeigen, auf Postkarten etc.) für den Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK und/oder im Rahmen von Werbemaßnahmen für ihre Printmedien, Onlinedienste und sonstigen Dienstleistungen abzubilden und zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insb. öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechteeinräumung umfasst das Recht der GALERIE, die redaktionellen Artikel und die Werbemaßnahmen mit den abgebildeten Arbeiten auch dauerhaft online zu archivieren und online abrufbar/zugänglich zu machen sowie das Recht, den mit der GALERIE iSv § 15 AktG verbundenen Unternehmen
die vorgenannten Rechte kostenlos einzuräumen (Lizenzvergaberecht).
Teilnehmende versichern, dass entgegenstehende Ansprüche und
Rechte Dritter in Bezug auf die genannte Nutzung der Arbeiten und
Reproduktionen nicht bestehen und stellt die GALERIE von
Ansprüchen Dritter frei. Für den Fall, dass die Arbeiten/Reproduktionen durch die GALERIE für Werbemaßnahmen außerhalb der Werbung für den
Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK bzw. seiner Ausstellungen konkret genutzt werden oder die GALERIE den Verkauf von Merchandising-Produkten beabsichtigen, erhält der Teilnehmende von der GALERIE bzw. von der Handwerkskammer Dresden zur Abgeltung der entsprechend erforderlichen Rechte eine Lizenz-Zahlung. GALERIE und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung eine entsprechende gesonderte Vereinbarung treffen.
"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht abgebildet werden:" ... bitte dies in
der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!
7. VERKAUF VON WERKEN
Die GALERIE ist berechtigt, im Rahmen der Ausstellung und/oder über das
Internet im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Teilnehmenden die
Werke des Teilnehmers im Original und/oder Vervielfältigungen hiervon zu
verkaufen. Wird mit Zustimmung des Teilnehmenden ein Original oder ein Druck verkauft, ist der Kaufpreis entsprechend den Vorgaben des
Teilnehmenden zu vereinbaren. Für seine Tätigkeit erhält
die GALERIE vom Teilnehmenden nach Rechnungsstellung eine Provision
in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises zzgl. der jeweils
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die GALERIE rechnet gegenüber dem Teilnehmenden
über den Verkauf von Drucken bzw. Originalen spätestens bis zum Ende der
Leihdauer bzw. Ausstellung jeweils zum
Ende eines Kalenderjahres ab.
"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht
verkauft werden:" bitte dies in der Bewerbungsmail mit Titel der
eingereichten Arbeit angeben!
8. PFLICHTEN DER GALERIE
Die GALERIE verpflichtet sich, Originale fachgerecht zu
behandeln, vor Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen und
fachgerecht zu lagern. Original-Exponate der Ausstellung werden unter Glas präsentiert.
9. BESCHÄDIGUNGEN
Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von Originalen während der
Leihdauer verpflichtet sich die GALERIE dies dem
Teilnehmenden unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall erfolgt
die Schadensabwicklung durch den entsprechend betroffenen
Veranstalter (Versicherung des Ausstellungs-Veranstalters). Vom Empfang der Werke bis zum Zeitpunkt der Rückgabe haftet die GALERIE gegenüber dem
Teilnehmenden für Vorsatz und Fahrlässigkeit für das Abhandenkommen
und die Beschädigung von Werken. Veränderungen oder
Verschlechterungen der Werke, die durch den vertragsgemäßen
Gebrauch entstehen, hat die GALERIE nicht zu vertreten.
10. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Dresden.
11. SCHRIFTFORM / SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und können
auch für die Zukunft nicht wirksam getroffen werden. Bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie wirksam sind und dem von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
wirtschaftlich und rechtlich Gewollten soweit wie möglich entsprechen.