Vertragsbedingungen Karikaturenpreis

DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK

 

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

 

 

Mario Süßenguth und Dr. Peter Ufer

Galerie Komische Meister Dresden GbR

Brucknerstraße 34

01309 DRESDEN

 

nachfolgend

GALERIE genannt

 

und

Wettbewerbs-Teilnehmendem

am Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK

(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail bitte bei Online-Bewerbung in der Mail

angeben)

 

nachfolgend

TEILNEHMENDER genannt

 

1. TEILNEHMENDER.

WERKE UND FORM DER EINREICHUNG

Der Teilnehmende stellt der GALERIE für den Wettbewerb und für die Präsentation der Ausstellung zum Karikaturenpreis  DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK- nach Maßgabe der in diesen Vertragsbedingungen festgelegten

Konditionen – mindestens 2 und maximal 10 Arbeiten in Datenform

(Format jpg maximal 2 MB) zur Verfügung.

 

Die Angaben zu den Arbeiten pro Bild bitte per Mail an

galeriekomischemeister@web.de

angeben.

 

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Bereitstellung in Datenform

ergänzt durch die Pflichtangaben Name, Anschrift, Geburtsdatum,

Geburtsort, Telefon, E-Mail ausreichend und zwingend. Für die

Teilnahme an der Ausstellung, über die eine Jury entscheidet, ist

die Bereitstellung in Datenform ebenfalls ausreichend.

  

Der Teilnehmende versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den Werken zu sein.

 

2. AUSSTELLUNGSRECHT

An den teilnehmenden Werken räumt der Teilnehmende der GALERIE das kostenlose Recht zur Ausstellung ein. Die Hauptausstellung erfolgt am Standort Dresden, Handwerkskammer Dresden, Eröffnung März 2025. Eine Terminänderung behalten sich die GALERIE und die Handwerkskammer Dresden vor. Ist die Durchführung der Ausstellung an diesen Orten nicht möglich oder aus Sicht der

GALERIE nicht zweckdienlich, so sind GALERIE und Handwerkskammer Dresden berechtigt, die Ausstellung auch an anderen nach ihrer Einschätzung geeigneten Orten durchzuführen.

 

Im Anschluss kann der Karikaturenpreis-Wettbewerb  DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK mit Vervielfältigungen (hochwertige Drucke) auch andernorts gezeigt werden. Über die Auswahl der anderen Ausstellungsorte und über die jeweilige Ausstellungsdauer entscheidet die GALERIE.

 

Die Gestaltung weiterer Ausstellungen von DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK erfolgt durch die GALERIE.

 

Dies beinhaltet insbesondere die Auswahl der Werke, deren

Zusammenstellung mit Werken anderer Künstler, die Öffnungszeiten

und evtl., in seltenen Ausnahmefällen, Eintrittspreise für das Publikum.

 

Für die Hauptausstellung und für Folgeausstellungen in und außerhalb von Dresden entstehen für Teilnehmende keine Kosten!

 

3. LEIHDAUER FÜR ORIGINALE

Will der Teilnehmende Originale bzw. Originaldrucke liefern, ist dies mit der GALERIE vorher zu vereinbaren. Nur mit Zustimmung der GALERIE sind Originale einreichbar. Die Leihdauer für so eingereichte Originale beginnt mit Eingang der Werke bei der GALERIE.

 

Die Einsendung der Originale für die Ausstellung erfolgt nach

Aufforderung durch die GALERIE bis spätestens 1. März 2025

(Lieferadresse nach Absprache). Der Eingang von Originalen wird dem

Teilnehmenden schriftlich bestätigt, und bei Eingang der Arbeiten

festgestellte Beschädigungen werden schriftlich mitgeteilt. Die

Leihdauer endet mit der Rücksendung der Originale nach Beendigung

der Hauptausstellung, spätestens jedoch mit dem 31. Dezember 2025.

Eine Verlängerung der Leihdauer für eine Wanderschaft der Originale bedarf der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch den Teilnehmenden und wird rechtzeitig eingeholt. Die eingeräumten Nutzungsrechte für Vervielfältigungen gemäß Ziff. 6 bis 8 bleiben von der Leihdauer der Originale unberührt.

 

4. VERSAND DER ORIGINALE

Will der Teilnehmende  Originale bzw. Originaldrucke liefern, sendet er oder sie diese innerhalb von Deutschland branchengerecht verpackt und ausreichend versichert über Postdienste oder den von der GALERIE beauftragten Kurierdienst ein. Die entstehenden Kosten für den Kurierdienst trägt der Einsendende.

 

Der Rückversand der Arbeiten erfolgt ebenfalls auf Kosten des Einsendenden nach dem Ende der Leihdauer auf demselben Wege, soweit möglich in

der gleichen Verpackung und mit dem angegebenen Versicherungswert.

 

 

5. VERVIELFÄLTIGUNG

DER WERKE; RECHTEEINRÄUMUNG

Der Teilnehmende räumt der GALERIE das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.

2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten selbst oder durch Dritte

zu vervielfältigen (insbesondere Abdruck im evtl. erscheinenden Katalog zur Ausstellung und/oder durch die Anfertigung von analogen/digitalen Kopien/Nachdrucke sowie deren Digitalisierung), diese Vervielfältigungen/Reproduktionen zu speichern/archivieren, zu veröffentlichen, im direkten Zusammenhang mit dem Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK zu verbreiten sowie die Arbeiten/Reproduktionen auf eigenen Webseiten öffentlich zugänglich zu machen. Die GALERIE ist auch berechtigt, die

angefertigten Kopien/Nachdrucke der Arbeiten an anderen Orten, nach

Maßgabe von Ziff. 3, auszustellen. Teilnehmende erhalten mindestens ein

kostenloses Belegexemplar eines evtl. erscheinenden Kataloges und

können weitere Exemplare, soweit vorhanden, für 60 % des Ladenpreises bei der GALERIE erwerben. Der Teilnehmende versichert, dass entgegenstehende Ansprüche und Rechte Dritter in Bezug auf die

genannte Nutzung der Arbeiten und Reproduktionen nicht bestehen und

stellt die GALERIE in diesem Zusammenhang von jeglichen

Ansprüchen Dritter frei.

 

"Es darf / dürfen ausdrücklich nicht vervielfältigt werden:"  ... bitte dies

in der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!

 

6. REDAKTIONELLE BERICHTERSTATTUNG; WERBLICHE MASSNAHMEN; MERCHANDISING, RECHTEEINRÄUMUNG

Der Teilnehmende räumt der GALERIE das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.

2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten und angefertigten

Reproduktionen im Rahmender redaktionellen analogen und/oder digitalen Berichterstattung (Print und Online einschließlich soziale Netzwerke, Internet,

Intranet, Extranet, Abo-Dienste, e-paper, Push- und Pull-Dienste,

über Apps und ähnliche oder weiterentwickelte Anwendungen, als

RSS-Feeds oder Twitterdienste) über den Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK sowie im Rahmen von analogen und/oder digitalen Werbemaßnahmen (z.B. in analogen/digitalen Anzeigen, auf Postkarten etc.) für den Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK und/oder im Rahmen von Werbemaßnahmen für ihre Printmedien, Onlinedienste und sonstigen Dienstleistungen abzubilden und zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insb. öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechteeinräumung umfasst das Recht der GALERIE, die redaktionellen Artikel und die Werbemaßnahmen mit den abgebildeten Arbeiten auch dauerhaft online zu archivieren und online abrufbar/zugänglich zu machen sowie das Recht, den mit der GALERIE iSv § 15 AktG verbundenen Unternehmen

die vorgenannten Rechte kostenlos einzuräumen (Lizenzvergaberecht).

Teilnehmende versichern, dass entgegenstehende Ansprüche und

Rechte Dritter in Bezug auf die genannte Nutzung der Arbeiten und

Reproduktionen nicht bestehen und stellt die GALERIE von

Ansprüchen Dritter frei. Für den Fall, dass die Arbeiten/Reproduktionen durch die GALERIE für Werbemaßnahmen außerhalb der Werbung für den

Karikaturenpreis DAS IST DER HAMMER! KI TRIFFT HANDWERK bzw. seiner Ausstellungen konkret genutzt werden oder die GALERIE den Verkauf von Merchandising-Produkten beabsichtigen, erhält der Teilnehmende von der GALERIE bzw. von der Handwerkskammer Dresden zur Abgeltung der entsprechend erforderlichen Rechte eine Lizenz-Zahlung. GALERIE und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung eine entsprechende gesonderte Vereinbarung treffen.

 

"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht abgebildet werden:" ... bitte dies in

der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!

 

7. VERKAUF VON WERKEN

Die GALERIE ist berechtigt, im Rahmen der Ausstellung und/oder über das

Internet im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Teilnehmenden die

Werke des Teilnehmers im Original und/oder Vervielfältigungen hiervon zu

verkaufen. Wird mit Zustimmung des Teilnehmenden ein Original oder ein Druck verkauft, ist der Kaufpreis entsprechend den Vorgaben des

Teilnehmenden zu vereinbaren. Für seine Tätigkeit erhält

die GALERIE vom Teilnehmenden nach Rechnungsstellung eine Provision

in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises zzgl. der jeweils

gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Die GALERIE rechnet gegenüber dem Teilnehmenden

über den Verkauf von Drucken bzw. Originalen spätestens bis zum Ende der

Leihdauer bzw. Ausstellung jeweils zum

Ende eines Kalenderjahres ab.

 

"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht

verkauft werden:" bitte dies in der Bewerbungsmail mit Titel der

eingereichten Arbeit angeben!

 

8. PFLICHTEN DER GALERIE

Die GALERIE verpflichtet sich, Originale fachgerecht zu

behandeln, vor Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen und

fachgerecht zu lagern. Original-Exponate der Ausstellung werden unter Glas präsentiert.

 

9. BESCHÄDIGUNGEN

Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von Originalen während der

Leihdauer verpflichtet sich die GALERIE dies dem

Teilnehmenden unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall erfolgt

die Schadensabwicklung durch den entsprechend betroffenen

Veranstalter (Versicherung des Ausstellungs-Veranstalters). Vom Empfang der Werke bis zum Zeitpunkt der Rückgabe haftet die GALERIE gegenüber dem

Teilnehmenden für Vorsatz und Fahrlässigkeit für das Abhandenkommen

und die Beschädigung von Werken. Veränderungen oder

Verschlechterungen der Werke, die durch den vertragsgemäßen

Gebrauch entstehen, hat die GALERIE nicht zu vertreten.

 

10. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Dresden.

 

11. SCHRIFTFORM / SALVATORISCHE KLAUSEL

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer

Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser

Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und können

auch für die Zukunft nicht wirksam getroffen werden. Bei

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie wirksam sind und dem von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

wirtschaftlich und rechtlich Gewollten soweit wie möglich entsprechen.