Vertragsbedingungen Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Volksbank Pirna eG
Gartenstraße 36
01796 Pirna
nachfolgend
Veranstalter 1 genannt
sowie
Mario Süßenguth und Dr. Peter Ufer
Galerie Komische Meister Dresden GbR
Brucknerstraße 34
01309 DRESDEN
nachfolgend
Veranstalter 2 genannt
und
Wettbewerbsteilnehmenden
am Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET
(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail bitte bei Online-Bewerbung in der Mail
angeben)
nachfolgend
Teilnehmer bzw. Teilnehmerin oder Teilnehmende genannt
1. TEILNEHMENDE
WERKE UND FORM DER EINREICHUNG
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt dem Veranstalter 2 für den Wettbewerb und ggf. die Präsentation der Ausstellung zum Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET - nach Maßgabe der in diesen Vertragsbedingungen festgelegten
Konditionen – mindestens 2 und maximal 10 Arbeiten in Datenform
(ggf. im Original) zur Verfügung.
Die Angaben zu den Arbeiten pro Bild bitte per Mail an
galeriekomischemeister@web.de
angeben.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Bereitstellung in Datenform
ergänzt durch die Pflichtangaben Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Geburtsort, Telefon, E-Mail ausreichend und zwingend. Für die
Teilnahme an der Ausstellung, über die eine Jury entscheidet, ist
die Bereitstellung in Datenform ebenfalls ausreichend. Auf eigenen Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin können gegebenenfalls am Hauptausstellungsort
Pirna auch Originale bzw. Originaldrucke ausgestellt werden.
Diesen Fall bitte in der Bewerbungsmail angeben.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat dabei entsprechend Ziffer 5 die Arbeiten in Datenform spätestens bis zum 26. Januar 2025 um 24 Uhr dem Veranstalter 2 zur
Verfügung zu stellen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
nutzt der Teilnehmer zur Einreichung die Mailadresse
galeriekomischemeister@web.de
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den Werken zu sein.
2. AUSSTELLUNGSRECHT
An den teilnehmenden Werken räumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Veranstalter 2 unbefristet das kostenlose Recht zur Ausstellung ein. Die
Hauptausstellung erfolgt am Standort Pirna, Eröffnung Frühjahr 2025, eine Terminänderung behalten sich die Veranstalter 1 und 2 vor. Ist die Durchführung der Ausstellung an diesen Orten nicht möglich oder aus Sicht der
Veranstalter 1 und 2 nicht zweckdienlich, so sind die Veranstalter 1 und 2 berechtigt, die Ausstellung auch an anderen nach ihrer Einschätzung geeigneten Orten durchzuführen.
Im Anschluss kann der Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET mit
Vervielfältigungen (hochwertige Drucke) auch andernorts gezeigt
werden. Die Auswahl der anderen Ausstellungsorte und die jeweilige
Ausstellungsdauer treffen die Veranstalter 1 und 2.
Die Gestaltung der Folgeausstellungen erfolgt durch den Veranstalter 2.
Dies beinhaltet insbesondere die Auswahl der Werke, deren
Zusammenstellung mit Werken anderer Künstler, die Öffnungszeiten
und evtl. Eintrittspreise für das Publikum. Für Folgeausstellungen
außerhalb Pirna können zusätzliche Kosten entstehen, die
Veranstalter 2 dem Aussteller nach entsprechender Vereinbarung in
Rechnung stellt. Für Teilnehmende entstehen dafür keine Kosten!
3. LEIHDAUER FÜR ORIGINALE
Will der Teilnehmer/die Teilnehmerin Originale bzw. Originaldrucke liefern, beginnt die Leihdauer für eingereichte Originale mit Eingang der Werke bei
Veranstalter 1 und 2.
Die Einsendung der Originale für die Ausstellung erfolgt nach
Aufforderung durch die Veranstalter (Lieferadresse nach Absprache).
Der Eingang von Originalen wird dem
Teilnehmer schriftlich bestätigt, und bei Eingang der Arbeiten
festgestellte Beschädigungen werden schriftlich mitgeteilt. Die
Leihdauer endet mit der Rücksendung der Originale nach Beendigung
der Hauptausstellung. Eine Verlängerung der Leihdauer für eine Wanderschaft der Originale bedarf der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch den Teilnehmenden und wird rechtzeitig eingeholt. Die eingeräumten Nutzungsrechte für Vervielfältigungen gemäß Ziff. 6
bis 8 bleiben von der Leihdauer der Originale unberührt.
4. VERSAND DER ORIGINALE
Will der Teilnehmer/die Teilnehmerin Originale bzw. Originaldrucke liefern, sendet er oder sie diese innerhalb von Deutschland branchengerecht verpackt über Postdienste oder den von den Veranstaltern beauftragten Kurierdienst ein. Die
entstehenden Kosten für den Kurierdienst trägt der Einsendende.
Der Rückversand der Arbeiten erfolgt auf Kosten der Veranstalter 1 und 2
nach dem Ende der Leihdauer auf demselben Wege, soweit möglich in
der gleichen Verpackung und unter dem angegebenen Versicherungswert.
Sofern der Versand über den von den Veranstaltern beauftragten
Kurierdienst erfolgt, sorgen die Veranstalter für einen den
Versicherungsangaben entsprechenden Transportversicherungsschutz. Bei
Versand von Arbeiten über einen anderen Post- oder Kurierdienst trägt der Teilnehmer das Risiko für Beschädigung, Verluste etc. der Arbeiten.
5. VERVIELFÄLTIGUNG
DER WERKE; RECHTEEINRÄUMUNG
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt den Veranstaltern 1 und 2 das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.
2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten selbst oder durch Dritte
zu vervielfältigen (z.B. durch Abdruck im Katalog zur Ausstellung und/oder durch die Anfertigung von analogen/digitalen Kopien/Nachdrucke sowie deren
Digitalisierung), diese Vervielfältigungen/Reproduktionen zu
speichern/archivieren, zu veröffentlichen, dies ausdrücklich nur im Zusammenhang mit dem Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET zu verbreiten sowie die
Arbeiten/Reproduktionen auf eigenen Webseiten öffentlich zugänglich
zu machen. Die Veranstalter 1 und 2 sind auch berechtigt, die
angefertigten Kopien/Nachdrucke der Arbeiten an anderen Orten, nach
Maßgabe von Ziff. 3, auszustellen. Teilnehmende erhalten mindestens ein
kostenloses Belegexemplar eines evtl. erscheinenden Kataloges und
können weitere Exemplare, soweit vorhanden, für 60 % des Endverkaufspreises bei den Veranstaltern 1 und 2 erwerben. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert,
dass entgegenstehende Ansprüche und Rechte Dritter in Bezug auf die
genannte Nutzung der Arbeiten und Reproduktionen nicht bestehen und
stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglichen
Ansprüchen Dritter frei.
"Es darf / dürfen ausdrücklich nicht vervielfältigt werden:" ... bitte dies
in der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!
6. REDAKTIONELLE BERICHTERSTATTUNG; WERBLICHE MASSNAHMEN; MERCHANDISING, RECHTEEINRÄUMUNG
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt den Veranstaltern 1 und 2 das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.
2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten und angefertigten
Reproduktionen im Rahmender redaktionellen analogen und/oder digitalen Berichterstattung (Print und Online einschließlich soziale Netzwerke, Internet,
Intranet, Extranet, Abo-Dienste, e-paper, Push- und Pull-Dienste,
über Apps und ähnliche oder weiterentwickelte Anwendungen, als
RSS-Feeds oder X-Dienste/ehem. Twitter) über den Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET sowie im Rahmen von analogen und/oder digitalen Werbemaßnahmen (z.B. in analogen/digitalen Anzeigen, auf Postkarten etc.) für den Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET und/oder im Rahmen von Werbemaßnahmen für ihre Printmedien, Onlinedienste und sonstigen Dienstleistungen abzubilden und zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insb. öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechteeinräumung umfasst das Recht der Veranstalter, die redaktionellen Artikel und die Werbemaßnahmen mit den abgebildeten Arbeiten auch dauerhaft online zu archivieren und online abrufbar/zugänglich zu machen sowie das Recht, den mit den Veranstaltern1 und 2 iSv § 15 AktG verbundenen Unternehmen
die vorgenannten Rechte kostenlos einzuräumen (Lizenzvergaberecht).
Teilnehmende versichern, dass entgegenstehende Ansprüche und
Rechte Dritter in Bezug auf die genannte Nutzung der Arbeiten und
Reproduktionen nicht bestehen und stellt die Veranstalter von
Ansprüchen Dritter frei. Für den Fall, dass die Arbeiten/Reproduktionen durch die Veranstalter 1 und 2 für Werbemaßnahmen außerhalb der Werbung für den
Karikaturenpreis SÄCHSISCH VERGOLDET bzw. seiner Ausstellungen konkret
genutzt werden oder die Veranstalter den Verkauf von Merchandising-Produkten beabsichtigen, erhält der Teilnehmer von den Veranstaltern 1 und 2 zur Abgeltung der entsprechend erforderlichen Rechte eine Lizenzzahlung. Veranstalter und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung eine entsprechende gesonderte Vereinbarung treffen.
"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht abgebildet werden:" ... bitte dies in
der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!
7. VERKAUF VON WERKEN
Veranstalter 2 ist berechtigt, im Rahmen der Ausstellung und/oder über das
Internet im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Teilnehmers die
Werke des Teilnehmers im Original und Vervielfältigungen hiervon zu
verkaufen. Wird mit Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ein Original oder ein Druck verkauft, ist der Kaufpreis entsprechend den Vorgaben des
Teilnehmers zu vereinbaren. Für seine Tätigkeit erhält
Veranstalter 2 vom Teilnehmer nach Rechnungsstellung eine Provision
in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises zzgl. der jeweils
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Provision des Veranstalters wird dem
Käufer gegenüber auf den angegebenen Verkaufspreis des Teilnehmers
aufgeschlagen. Die Veranstalter rechnen gegenüber dem Teilnehmer
über den Verkauf von Originalen spätestens bis zum Ende der
Leihdauer und über den Verkauf von Vervielfältigungen jeweils zum
Ende eines Kalenderjahres ab.
"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht
verkauft werden:" bitte dies in der Bewerbungsmail mit Titel der
eingereichten Arbeit angeben!
8. PFLICHTEN DES VERANSTALTERS
Die Veranstalter 1 und 2 verpflichten sich, die Originale fachgerecht zu
behandeln, vor Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen und
fachgerecht zu lagern. Die Exponate der Ausstellung werden unter Glas
gerahmt präsentiert und nur in diesem Zustand transportiert.
9. BESCHÄDIGUNGEN
Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von Originalen während der
Leihdauer verpflichten sich die Veranstalter 1 und 2 dies dem
Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall erfolgt
die Schadensabwicklung durch den entsprechend betroffenen
Veranstalter. Vom Empfang der Werke bis zum
Zeitpunkt der Rückgabe haften die Veranstalter 1 und 2 gegenüber dem
Teilnehmer für Vorsatz und Fahrlässigkeit für das Abhandenkommen
und die Beschädigung von Werken. Veränderungen oder
Verschlechterungen der Werke, die durch den vertragsgemäßen
Gebrauch entstehen, haben die Veranstalter nicht zu vertreten.
10. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Dresden.
11. SCHRIFTFORM / SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und können
auch für die Zukunft nicht wirksam getroffen werden. Bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie wirksam sind und dem von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
wirtschaftlich und rechtlich Gewollten soweit wie möglich entsprechen.